Pflegeversicherung

Kues: Regelungen für Demenzkranke weiter
unzureichend

Berlin/Lingen.- Leistungen für Demenzkranke gehören in die Pflegeversicherung. Außerdem müsse auch die stationäre Betreuung finanziell unterstützt werden. Dies erklärt der Lingener CDU-Bundestagabgeordnete Dr. Hermann Kues. Die von der Bundesregierung jetzt beschlossene Leistungsverbesserung halte er für Halbheiten.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen bei häuslicher Pflege zukünftig für ihren erheblichen Betreuungsbedarf jährlich 900 DM zusätzlich erhalten. Das sind nur 2,46 DM kalendertäglich.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessere zwar die Versorgungssituation der dementen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, dies allein reicht aber nicht aus, meint Kues.
Ihm sei in Gesprächen mit Leitern von Altenheimen und Wohnstiften bestätigt worden, dass in den Heimen etwa 50 bis 60 Prozent der zu Pflegenden unter Demenz litten und die Zahl ständig steige. Diese Personen brauchten auch in stationären Pflegeeinrichtungen einen erhöhten Betreuungsaufwand, was allerdings immer vergessen werde.
Der vorhandene Finanzspielraum in der Pflegeversicherung müsse deshalb so genutzt werden, dass die Versicherung auch regulär Leistungen für an Demenz erkrankte Personen übernehme, wie dass ein CDU- Gesetzesentwurf vorsah. Der Unions-Vorschlag bezog die stationär wie ambulant zu pflegenden Kranken in gleicherweise mit ein, so Kues. Danach hätten sie zumindest Anspruch auf die Pflegestufe 1 gehabt, was auch von den Heimleitern der Einrichtungen angemahnt werde.
Der Unionsvorschlag sei von allen Beteiligten zwar sehr gelobt, von SPD und Grünen jedoch abgelehnt worden.
Dass die Demenzkranken nicht von Anfang an in die Pflegeversicherung einbezogen worden seien, bezeichnete der Christdemokrat als einen Fehler in dem ansonsten gelungenem Gesetz. Er plädiere deshalb ausdrücklich dafür, Leistungen für Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufzunehmen.
Dies sei bis 1998 auch noch die Auffassung der jetzigen Regierungsparteien gewesen.

Kues: Regelungen für Demenzkranke weiter

Berlin/Lingen.- Leistungen für Demenzkranke gehören in die Pflegeversicherung. Außerdem müsse auch die stationäre Betreuung finanziell unterstützt werden. Dies erklärt der hiesige CDU-Bundestagabgeordnete Dr. Hermann Kues. Die von der Bundesregierung jetzt beschlossene Leistungsverbesserung halte er für Halbheiten.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen bei häuslicher Pflege zukünftig für ihren erheblichen Betreuungsbedarf jährlich 900 DM zusätzlich erhalten. Das sind nur 2,46 DM kalendertäglich.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessere zwar die Versorgungssituation der dementen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, dies allein reicht aber nicht aus, meint Kues.
So habe er in Gesprächen mit der Leiterin eines Lingener Altenheims und dem Leiter des Nordhorner Wohnstifts am Vechtesee, Sebo Oltrop, bestätigt bekommen, dass in den Heimen etwa 50 bis 60 Prozent der zu Pflegenden unter Demenz litten und die Zahl ständig steige. Diese Personen brauchten auch in stationären Pflegeeinrichtungen einen erhöhten Betreuungsaufwand, was allerdings immer vergessen werde.
Der vorhandene Finanzspielraum in der Pflegeversicherung müsse deshalb so genutzt werden, dass die Versicherung auch regulär Leistungen für an Demenz erkrankte Personen übernimmt, wie dass ein CDU- Gesetzesentwurf vorsah. Der Unions-Vorschlag bezog die stationär wie ambulant zu pflegenden Kranken in gleicherweise mit ein, so Kues. Danach hätten sie zumindest Anspruch auf die Pflegestufe 1 gehabt, was auch von den Heimleitern der beiden Einrichtungen des Wahlkreises sehr gewünscht werde.
Der Vorschlag sei von allen Beteiligten zwar sehr gelobt, von SPD und Grünen jedoch abgelehnt worden.
Dass die Demenzkranken nicht von Anfang an in die Pflegeversicherung einbezogen worden seien, bezeichnete der Christdemokrat als einen Fehler in dem ansonsten gelungenem Gesetz. Er plädiere deshalb ausdrücklich dafür, Leistungen für Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufzunehmen.
Dies sei bis 1998 auch noch die Auffassung der jetzigen Regierungsparteien gewesen.

Kues: Option für Ems-Seitenkanal offen halten

Hintergrund der Initiative des Christdemokraten ist die Neubewertung des Kanals für den nächsten Bundesverkehrswegeplan. Nach dessen Ansicht ist der Bau bzw. Ausbau des Kanals langfristig für eine leistungsfähige Verbindung mit dem mitteldeutschen Kanalnetz unverzichtbar. Es drohe sonst die Abkoppelung des Wasserstraßennetzes der Ems-Dollart-Region vom übrigen Netz. Dies hätte negative wirtschaftliche Folgen vor allem für die Küstenstädte mit ihren Häfen, aber auch die Regionen im Hinterland. Für den Hafenstandort Emden könnte der fehlende Seitenkanal wegen der Entwicklung im Schiffbau das Ende bedeuten, denn für die heute üblichen Schiffsgrößen stelle der Dortmund-Ems-Kanal wegen der beschränkten Durchfahrthöhen an Brücken und dem eingeschränkten Begegnungsverkehr bereits heute ein Engpaß dar, so Kues.

Die Kosten des Vorhabens relativierten sich, meint Kues, da für den Rück-bau der jetzt noch freigehaltenen Trasse bzw. Ersatzinvestitionen an Schleusen und anderen wasserbaulichen Einrichtungen ohnehin in den nächsten Jahren erhebliche Mittel bereitgestellt werden müßten.
Durch den Bau des Ems-Seitenkanals auf der gesamten Länge von Papenburg bis Gleesen könnten 6 Schleusen und eine Fahrzeit von 6 Stunden eingespart und die Gesamtstrecke um 13,7 km verkürzt werden, rechnet der Abgeordnete vor.
Er hoffe, daß die Argumentation des Landkreises im Verkehrsministerium Wirkung zeige.

Kues: Option für Ems-Seitenkanal offen halten

Brief an Verkehrsminister Bodewig

Berlin/Meppen. In einem Brief an Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig hat der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues die Aufnahme des Ems-Seitenkanals in den nächsten Bundesverkehrswegeplan angemahnt. Zumindest müsse die Option für die Trasse aufrechterhalten bleiben, so Kues.

Hintergrund der Initiative des Christdemokraten ist die Neubewertung des Kanals für den nächsten Bundesverkehrswegeplan. Nach dessen Ansicht ist der Bau bzw. Ausbau des Kanals langfristig für eine leistungsfähige Verbindung mit dem mitteldeutschen Kanalnetz unverzichtbar. Es drohe sonst die Abkoppelung des Wasserstraßennetzes der Ems-Dollart-Region vom übrigen Netz. Dies hätte negative wirtschaftliche Folgen vor allem für die Küstenstädte mit ihren Häfen, aber auch die Regionen im Hinterland. Für den Hafenstandort Emden könnte der fehlende Seitenkanal wegen der Entwicklung im Schiffbau das Ende bedeuten, denn für die heute üblichen Schiffsgrößen stelle der Dortmund-Ems-Kanal wegen der beschränkten Durchfahrthöhen an Brücken und dem eingeschränkten Begegnungsverkehr bereits heute ein Engpaß dar, so Kues.

Die Kosten des Vorhabens relativierten sich, meint Kues, da für den Rück-bau der jetzt noch freigehaltenen Trasse bzw. Ersatzinvestitionen an Schleusen und anderen wasserbaulichen Einrichtungen ohnehin in den nächsten Jahren erhebliche Mittel bereitgestellt werden müßten.
Durch den Bau des Ems-Seitenkanals auf der gesamten Länge von Papenburg bis Gleesen könnten 6 Schleusen und eine Fahrzeit von 6 Stunden eingespart und die Gesamtstrecke um 13,7 km verkürzt werden, rechnet der Abgeordnete vor.
Er hoffe, daß die Argumentation des Landkreises im Verkehrsministerium Wirkung zeige.