„Sternenkinder“ können ab sofort beim Standesamt angemeldet werden

Kues: Für Eltern ist die Entscheidung ein wichtiges Signal

Berlin. Nach einer Gesetzesänderung des Deutschen Bundestags können Eltern von sogenannten Sternenkindern diese ab sofort beim örtlichen Standesamt anmelden. Sternenkinder sind tot geborene Kinder, die bei der Entbindung weniger als 500 Gramm wogen. Laut dem CDU-Bundestagsabgeordneten Hermann Kues war die Neuregelung nötig geworden, da nach altem Stand betroffene Familien ihr Kinder nur anonym und in Ausnahmefällen beerdigen lassen konnten.

Kues zeigte sich über die Entscheidung daher sehr erfreut: „Ein würdiges Gedenken ist wichtig, um den Unglücksfall verarbeiten zu können. Für die Eltern ist es unerheblich, in welcher Schwangerschaftswoche sie ihr Kind verloren haben. Es war ein Mensch.“ Zudem strich er heraus, dass die Gesetzesinitiative von betroffenen Eltern angestoßen wurde. Diese hätten beim Bundestag eine Petition eingereicht und von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das jedem Bürger zustehe. Mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums und engagierten Abgeordneten wurde das Gesetz in den Bundestag eingebracht und ohne Gegenstimme verabschiedet. „Dies ist ein schön Beleg dafür, dass die Mitwirkung der Bürger erfolgreich sein kann“, so Kues.

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz ab heute (15. Mai 2013) rechtskräftig. Laut Schätzungen gibt es jährlich 1.500 Sternenkinder in Deutschland.