Würdiger Tod statt aktiver Sterbehilfe
Kues: "Begrüße geplanten rechtlichen Anspruch auf Sterbebegleitung als Leistung der Krankenkasse"Berlin/ Lingen.- "Die Aufwertung von Hospiz und Palliativmedizin im Rahmen der Gesundheitsreform ist die passende Antwort auf Forderungen nach aktiver Sterbehilfe", so der Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues.
Die Wahrung der Würde des Menschen im Sterben sei uneinschränkbar. "Deswegen begrüße ich den geplanten rechtlichen Anspruch auf professionelle Sterbebegleitung als Leistung der Krankenkasse ausdrücklich", so Kues. Nur eine seelsorgerische und psychologische Sterbebegleitung durch ein Hospiz oder durch Palliativmedizin könnten dies gewährleisten. Aktive Sterbehilfe widerspräche dem christlichen Menschenbild. "Sie macht die Würde des Menschen zur Auslegungssache. Das ist nicht akzeptabel", so Kues weiter. Der derzeit im Gesundheitsausschuss diskutierte Gesetzentwurf brächte für die palliativmedizinische Versorgung deutlich verbesserte Grundlagen.
