Kues: Regelungen für Demenzkranke weiter

Berlin/Lingen.- Leistungen für Demenzkranke gehören in die Pflegeversicherung. Außerdem müsse auch die stationäre Betreuung finanziell unterstützt werden. Dies erklärt der hiesige CDU-Bundestagabgeordnete Dr. Hermann Kues. Die von der Bundesregierung jetzt beschlossene Leistungsverbesserung halte er für Halbheiten.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen bei häuslicher Pflege zukünftig für ihren erheblichen Betreuungsbedarf jährlich 900 DM zusätzlich erhalten. Das sind nur 2,46 DM kalendertäglich.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessere zwar die Versorgungssituation der dementen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, dies allein reicht aber nicht aus, meint Kues.
So habe er in Gesprächen mit der Leiterin eines Lingener Altenheims und dem Leiter des Nordhorner Wohnstifts am Vechtesee, Sebo Oltrop, bestätigt bekommen, dass in den Heimen etwa 50 bis 60 Prozent der zu Pflegenden unter Demenz litten und die Zahl ständig steige. Diese Personen brauchten auch in stationären Pflegeeinrichtungen einen erhöhten Betreuungsaufwand, was allerdings immer vergessen werde.
Der vorhandene Finanzspielraum in der Pflegeversicherung müsse deshalb so genutzt werden, dass die Versicherung auch regulär Leistungen für an Demenz erkrankte Personen übernimmt, wie dass ein CDU- Gesetzesentwurf vorsah. Der Unions-Vorschlag bezog die stationär wie ambulant zu pflegenden Kranken in gleicherweise mit ein, so Kues. Danach hätten sie zumindest Anspruch auf die Pflegestufe 1 gehabt, was auch von den Heimleitern der beiden Einrichtungen des Wahlkreises sehr gewünscht werde.
Der Vorschlag sei von allen Beteiligten zwar sehr gelobt, von SPD und Grünen jedoch abgelehnt worden.
Dass die Demenzkranken nicht von Anfang an in die Pflegeversicherung einbezogen worden seien, bezeichnete der Christdemokrat als einen Fehler in dem ansonsten gelungenem Gesetz. Er plädiere deshalb ausdrücklich dafür, Leistungen für Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufzunehmen.
Dies sei bis 1998 auch noch die Auffassung der jetzigen Regierungsparteien gewesen.

Notgemeinschaft noch ohne Antwort

Anläßlich des Besuchs des stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag, Thomas Kossendey, zusammen mit dem hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Hermann Kues bei der Notgemeinschaft Nordhorn Range klagte dessen Geschäftsführer Wolfgang Egberdt über das andauernde Schweigen des Verteidigungsministeriums auf ein Schreiben der Initiative vom April diesen Jahres.

In diesem Schreiben hatte die Notgemeinschaft detaillierte Fragen zur Belastung des Platzes, zu geplanten Übungsflügen, Sicherheitsproblemen und andere interessierende Fragen gestellt. Daß die Antwort immer noch ausstehe, halte er für schlechten Stil des Ministers und passe nicht zu der vor Ort inzwischen wesentlich besser funktionierenden Informationspolitik zwischen Platzbetreiber und Anrainern.

Zugleich verlangte der CDU-Politiker Auskunft, daß die in diesem Jahr offenkundig funktionierende 6-wöchige Flugpause während der Sommerferien zur Regel werden müsse. Kues regte in seinem Schreiben an, daß ein hochrangiger Offizier der Luftwaffe vor Ort nachvollziehbar darstellen solle, wofür der Tiefstanflug auf der Range eigentlich geübt werde. Für ihn sei es ein Widerspruch, wenn einerseits der Übungsbetrieb mit den Einsätzen beispielsweise in Serbien begründet werde, andererseits dort aber solche Flugmanöver überhaupt nicht zur Anwendung gekommen seien.

Außerdem erbat er Informationen zu den voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Novellierung des Lärmschutzgesetzes für die Region. Durch die in Aussicht genommenen Veränderungen hinsichtlich der Lärmschutzzonen sei eine Planungsunsicherheit für die Anrainerkommunen entstanden, die möglichst schnell ausgeräumt werden müßten. Besonders Nordhorn und Lohne seien davon betroffen.