Ems bleibt auch in Zukunft sauber

Ems bleibt auch in Zukunft sauber

Änderung bei Abfallgesetzen in der Binnenschifffahrt

Nach Angaben des hiesigen Bundestagsabgeordneten Dr. Hermann Kues ergeben sich demnächst Änderungen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Binnenschifffahrt. Von den neuen Regelungen seien auch die Binnengewässer im Emsland und der Grafschaft Bentheim betroffen.

Wie der Unionspolitiker mitteilt, werde damit eine international abgestimmte Regelung für anfallende Abfälle und ein einheitliches Finanzierungssystem zur Entsorgung der wichtigsten Schiffsbetriebsabfälle geschaffen. „Mit dieser Regelung vom hohen umweltpolitischen Rang ist gesichert, dass die Binnengewässer unserer Region, wie die Ems, auch in Zukunft sauber bleiben", vermerkt dazu Kues.
Hintergrund sei, dass ein völkerrechtliches Abfallübereinkommen in der Binnenschifffahrt getroffen worden war In diesem Übereinkommen habe man festgelegt, dass es grundsätzlich verboten sei, Abfälle in Gewässer einzuleiten und einzubringen. Ein dichtes Netz von Annahmestellen für die in der Binnenschifffahrt anfallenden Abfälle werden die Vertragsstaaten daher einrichten oder Berücksichtigung innerstaatlicher Zuständigkeiten einrichten lassen. Dies gelte unter anderem in Bezug auf die Einrichtung von Annahmestellen für bestimmte Schiffsbetriebsabfälle (Häfen und befestigte Umschlagstellen), für Abfälle aus dem Ladungsbereich (Umschlaganlagen) sowie für öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle. Finanzieren werde man die Annahmestellen durch eine einheitliche auf das Verursacherprinzip beruhende Regelung. Das Abfallübereinkommen zwischen Belgien Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz und Deutschland werde nun durch das zukünftige Gesetz in Kraft gesetzt.

MdB Kues: Rot-Grün schwenkt bei Waffenrechtsnovelle voll ein

Berlin/Lingen.- Bedingt durch den massiven Protest und die entschiedene Ablehnung des rot-grünen Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Waffenrechts ist die SPD nunmehr nahezu auf Unionskurs einge-schwenkt. Kues: „Wir haben dieses Ergebnis erreicht durch engen Schulterschluss mit den Schützen, Jägern, Waffensammlern und Waffenherstellern sowie den unionsregierten Bundesländern"".
Zuletzt habe die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzte öffentliche Anhörung des Bundestagsinnenausschusses deutlich ge-macht, dass der rot-grüne Gesetzesentwurf Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhersteller in hohem Maße belastet hätte, ohne zu einer Verbesserung der inneren Sicherheit zu führen. Bei dieser Anhörung des Innenausschusses hätten die Vertreter des Bundeskriminal-amtes, der Gewerkschaft der Polizei, des Bundes deutscher Kriminal-beamter sowie Polizeiexperten die Auffassung der CDU/CSU-Bundestags-fraktion unisono bestätigt, dass von den legalen Waffenbesitzern, Sportschützen, Jägern und Waffensammlern kaum eine Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes ausgehe. „"Bei Jugendlichen halte ich aber eine weitere Verschärfung der Zugangsregelungen zu Waffen für erforderlich"", so Kues. Die klare Ablehnung des ursprünglichen Gesetzentwurfs durch CDU und CSU im Bundestag und Bundesrat habe Rot-Grün nun zum Einlenken bewegt. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der Christdemokrat, daß
– eine sinnlose Waffenbegrenzung ist vom Tisch sei,
– es bei der bewährten sogenannten „gelben Waffenbesitzkarte" für Langwaffen bleibe,
– künftig die „gelbe Waffenbesitzkarte" auch für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufige Einzellader, Kurzwaffen, für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz-Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) gelte,
– darüber hinaus die „gelbe Waffenbesitzkarte" für Vereine möglich sei und
– es keine Meldepflicht der Vereine für inaktive Sportschützen geben werde und auch die Absicht einer ständigen Bedürfnisprüfung für alle Schusswaffen im Besitz der Sportschützen und Jäger fallen gelassen wurde. Der Gesetzentwurf sehe jetzt ein waffenrechtliches Bedürfnis bei Mitgliedern eines schießsportlichen Vereins, der einem anerkann-ten Verband angehört, sowie bei Inhabern eines gültigen Jagdscheins vor.
Nach Darstellung von Kues seien nun die im ursprünglichen rot-grü-nen Gesetzentwurf vorgesehenen absolut übertriebenen Aufbewahrungspflich-ten praxisnah und zur Zufriedenheit von Sportschützen und Jägern sowie Waffensammlern verändert worden. Auch die willkürliche Festset-zung von Altersgrenzen sei zu Gunsten einer sinnvollen Regelung auf-gegeben und die Altersgrenze bei Sportschützen für Luftdruck und CO2-Waffen auf 10 Jahre herabgesetzt worden. Ebenso sei das zentrale Anliegen des Schaustellergewerbes, keine restriktiven Altersbegren-zungen für das Schießen bei beweglichen Schießständen auf Volksfesten einzuführen, zufriedenstellend gelöst worden.
Beim umstrittenen Erbenprivileg sehe der Gesetzentwurf jetzt vor, den Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erbfall ohne die sonst üb-lich geforderte Sachkunde und ein notwendiges Bedürfnis fünf Jahre unverändert gelten zu lassen, wobei der Erbe jedoch zuverlässig und persönlich für den Waffenbesitz geeignet sein müsse.
Die Vertreter von Schützen, Jägern, Waffensammlern und Waffenherstel-lern, so Kues, würden den nunmehr total umgekrempelten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts mittragen. Nunmehr werde auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Gesetz zur Neuregelung des Waffen-rechts zustimmen.