Kues: Zigaretten an Jugendliche unter 16 nicht mehr verkaufen

Initiative im Bundestag

Berlin/Lingen. – Eine Verschärfung des Jugendschutzrechtes fordert der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues zusammen mit weiteren Abgeordneten in einem interfraktionellen Antrag, der jetzt in den Bundestag eingebracht worden ist. Insbesondere sollen Tabakwaren nicht mehr an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

Der Gesetzentwurf, den 175 Abgeordnete der Bundestagsparteien unterschrieben hätten, sehe eine Änderung des Jugendschutzgesetzes dahingehend vor, daß in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr verkauft werden dürften, so Kues. Eine Ausnahme sei nur dann vorgesehen, wenn der Automat an einem für Kinder unzugänglichen Ort aufgestellt, überwacht oder durch ein elektronisches Chip-Zugangssystem gesichert sei. Darüber hinaus sehe der Gesetzentwurf Geldbußen für Zuwiderhandlungen vor. Ziel sei es, so der Unionspolitiker, bei Tabakwaren die gleichen strengen Beschränkungen einzuführen wie bei Alkoholika. Der Nikotinkonsum deutscher Jugendlicher sei im internationales Ländervergleich sehr hoch, und bei dieser Altersgruppe finde ein erheblicher Anteil des Verkaufes am Automaten statt, stellt der Christdemokrat fest. Der erheblichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Tabakkonsum solle deshalb parallel zu vorbeugenden Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entgegengetreten werden, begründete Kues den Vorstoß.

MdB Kues: Rot-Grün schwenkt bei Waffenrechtsnovelle voll ein

Berlin/Lingen.- Bedingt durch den massiven Protest und die entschiedene Ablehnung des rot-grünen Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Waffenrechts ist die SPD nunmehr nahezu auf Unionskurs einge-schwenkt. Kues: „Wir haben dieses Ergebnis erreicht durch engen Schulterschluss mit den Schützen, Jägern, Waffensammlern und Waffenherstellern sowie den unionsregierten Bundesländern"".
Zuletzt habe die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzte öffentliche Anhörung des Bundestagsinnenausschusses deutlich ge-macht, dass der rot-grüne Gesetzesentwurf Schützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhersteller in hohem Maße belastet hätte, ohne zu einer Verbesserung der inneren Sicherheit zu führen. Bei dieser Anhörung des Innenausschusses hätten die Vertreter des Bundeskriminal-amtes, der Gewerkschaft der Polizei, des Bundes deutscher Kriminal-beamter sowie Polizeiexperten die Auffassung der CDU/CSU-Bundestags-fraktion unisono bestätigt, dass von den legalen Waffenbesitzern, Sportschützen, Jägern und Waffensammlern kaum eine Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes ausgehe. „"Bei Jugendlichen halte ich aber eine weitere Verschärfung der Zugangsregelungen zu Waffen für erforderlich"", so Kues. Die klare Ablehnung des ursprünglichen Gesetzentwurfs durch CDU und CSU im Bundestag und Bundesrat habe Rot-Grün nun zum Einlenken bewegt. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der Christdemokrat, daß
– eine sinnlose Waffenbegrenzung ist vom Tisch sei,
– es bei der bewährten sogenannten „gelben Waffenbesitzkarte" für Langwaffen bleibe,
– künftig die „gelbe Waffenbesitzkarte" auch für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufige Einzellader, Kurzwaffen, für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz-Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) gelte,
– darüber hinaus die „gelbe Waffenbesitzkarte" für Vereine möglich sei und
– es keine Meldepflicht der Vereine für inaktive Sportschützen geben werde und auch die Absicht einer ständigen Bedürfnisprüfung für alle Schusswaffen im Besitz der Sportschützen und Jäger fallen gelassen wurde. Der Gesetzentwurf sehe jetzt ein waffenrechtliches Bedürfnis bei Mitgliedern eines schießsportlichen Vereins, der einem anerkann-ten Verband angehört, sowie bei Inhabern eines gültigen Jagdscheins vor.
Nach Darstellung von Kues seien nun die im ursprünglichen rot-grü-nen Gesetzentwurf vorgesehenen absolut übertriebenen Aufbewahrungspflich-ten praxisnah und zur Zufriedenheit von Sportschützen und Jägern sowie Waffensammlern verändert worden. Auch die willkürliche Festset-zung von Altersgrenzen sei zu Gunsten einer sinnvollen Regelung auf-gegeben und die Altersgrenze bei Sportschützen für Luftdruck und CO2-Waffen auf 10 Jahre herabgesetzt worden. Ebenso sei das zentrale Anliegen des Schaustellergewerbes, keine restriktiven Altersbegren-zungen für das Schießen bei beweglichen Schießständen auf Volksfesten einzuführen, zufriedenstellend gelöst worden.
Beim umstrittenen Erbenprivileg sehe der Gesetzentwurf jetzt vor, den Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erbfall ohne die sonst üb-lich geforderte Sachkunde und ein notwendiges Bedürfnis fünf Jahre unverändert gelten zu lassen, wobei der Erbe jedoch zuverlässig und persönlich für den Waffenbesitz geeignet sein müsse.
Die Vertreter von Schützen, Jägern, Waffensammlern und Waffenherstel-lern, so Kues, würden den nunmehr total umgekrempelten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts mittragen. Nunmehr werde auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Gesetz zur Neuregelung des Waffen-rechts zustimmen.