Kues: Islamische Religion auch in Deutschland respektiert

Kues: Islamische Religion auch in Deutschland respektiert

Anlässlich des Vorwurfs der Unionsantrag „Politischen Islamismus bekämpfen" würde die Integrationspolitik parteipolitisch instrumentalisieren, erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues, MdB:
Die Vorwürfe gegenüber dem Unionsantrag „Politischen Islamismus bekämpfen " verfassungstreue Muslime unterstützen", weise ich entschieden zurück. Die Union setzt sich für eine Integrationspolitik ein, die Parallelgesellschaften entgegenwirkt. Wir differenzieren deutlich zwischen Anhängern des „politischen Islamismus" und der Mehrheit der muslimischen Bevölkerung in Deutschland, die sich zu einem Islam bekennt, der im Einklang mit unserem Grundgesetz steht.
Auf dem Weg zur Ausprägung eines „Euro-Islam" der hier lebenden Muslime unterstützt die Union die muslimische Mehrheit in Deutschland.
Sprach- und Kulturkenntnisse sowie das Bekenntnis zu unserem Grundgesetz haben Schlüsselbedeutung für eine gelingende Integration. Darüber sind sich inzwischen alle Parteien einig, das war leider nicht immer so.
Dass der Islam als Religion anerkannt wird, zeigt sich in unserem Antrag. Wir setzen uns seit Jahren für islamischen Religionsunterricht für muslimische Schülerinnen und Schüler an deutschen Schulen ein und haben dies erneut bekräftigt. Dass der Unterricht in deutscher Sprache abgehalten wird und langfristig durch in Deutschland ausgebildete Lehrer erfolgen soll, ist berechtigt und dokumentiert, dass die muslimische Minderheit in Deutschland willkommen ist. Die Integration des islamischen Religionsunterrichtes in das deutsche Schulsystem zeigt, dass wir den Islam als Religion respektieren.
Ich begrüße die Einrichtung von islamisch-theologischen Lehrstühlen an deutschen Universitäten ausdrücklich, denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Religionslehrerausbildung auf wissenschaftlich-pädagogischen Niveau gewährleistet ist.
Wie auch die katholischen deutschen Bischöfe bei ihrer letzten Vollversammlung vorgeschlagen haben, fordert die Union in ihrem Antrag die Muslime auf, sich repräsentativ zu organisieren, um dauerhaft verlässliche Ansprechpartner zu haben, die auf dem Boden unserer Verfassungsprinzipien stehen.

Im Dialog und bei der Auseinandersetzung mit dem Islam Besonnenheit wahren

Zu der gegenwärtigen Diskussion um die angeblich „prinzipielle Unversöhnlichkeit" des Islam mit dem Christentum erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion für die Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Hermann Kues, MdB:
Im Dialog und in der Auseinandersetzung mit dem Islam ist Besonnenheit angezeigt.
Es macht keinen Sinn, einzelne Suren des Koran, die in einem bestimmten historischen Zusammenhang gesprochen worden sind, für sich allein zu betrachten und damit die prinzipielle Unversöhnlichkeit zweier Weltreligionen zu belegen. Dieses widerspricht nicht nur der Haltung der großen christlichen Kirchen, sondern auch ausdrücklich der des Papstes. Es ist wichtig, auch und insbesondere mögliche Gemeinsamkeiten zu nennen und herauszuarbeiten und nicht nur das Trennende zu betonen.

Kritisch muß man allerdings die Vertreter des Islam befragen, wie sie sich stärker mit den militanten Vertretern des Islamismus auseinander setzen wollen und wie sie den Islam künftig in die moderne Welt einordnen wollen. Eine Einordnung kann nicht gelingen ohne Anerkennung der Grundwerte, ohne Anerkennung einer bedingungslosen Bereitschaft zur Toleranz.

Die „Goldene Regel", wonach man den anderen so behandeln soll, wie man vom anderen auch selbst behandelt werden möchte, gebe es in allen Kulturen

Es sei im wohlverstandenen eigenen Interesse, das Gespräch und den Austausch mit den konsensorientierten Kräften des Islam zu suchen.

Frieden stiftendes Wirken der Religionen stärken

Kues: Frieden stiftendes Wirken der Religionen stärken

Zu den geplanten Änderungen im Vereinsrecht hinsichtlich des sogenannten Religionsprivilegs erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Hermann Kues, MdB:

Das vom Grundgesetz garantierte Grundrecht auf Religionsfreiheit darf nicht zum Religionsmißbrauch führen.
Wenn unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit genau die Verfassung, die dies garantiert, verletzt wird, verkehrt sich dieses Grundrecht in sein Gegenteil.

Es ist deshalb im Sinne aller Religionen richtig, wenn das Vereinsgesetz und gegebenenfalls weitere Gesetze so verändert werden, daß dem Staat bei der Prävention und der Verfolgung von terroristischen Aktivitäten nicht die Hände gebunden sind.

Keine der Weltreligionen deckt Gewalt gegen Andersgläubige, schon gar nicht gegen Unbeteiligte. Deshalb wäre es falsch, den Islam jetzt pauschal in die Ecke von Gewalttätern zu stellen.
Alle Religionen müssen gemeinsam für Gewaltfreiheit bei der Lösung von Konflikten eintreten und diejenigen Gruppen zurückdrängen, die unter dem Deckmantel der jeweiligen Religion der Gewalt Vorschub leisten. Dies darf auf keinen Fall allein am Islam festgemacht werden, sondern gilt ebenso für beispielsweise die Christen in Nordirland oder für andere Krisenherde in der Welt.

Die überfüllten Gotteshäuser in aller Welt, die in diesen Tagen die Opfer beklagen, zeigen nicht zuletzt, daß den Menschen die Frieden stiftende Wirkung der Religionen durchaus bewußt ist. Diese sollte gestärkt und unterstützt werden. Es ist deshalb wichtig, daß die Kirchen in der gesellschaftlichen Mitte verankert bleiben. Sie sind zugleich Auftrag an deren Oberhäupter strikt in diesem Sinne zu wirken.