Zwangsverheiratung nicht vom Wesen her an Islam gebunden

Sammelband zur Zwangsverheiratung in Deutschland vorgestelltDer Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, Dr. Hermann Kues, und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, haben heute in Berlin den ersten wissenschaftlichen Sammelband zur „Zwangsverheiratung in Deutschland" präsentiert.

„Zwangsverheiratungen stellen eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, die wir konsequent verhindern und bekämpfen müssen", erklärte Kues bei der Vorstellung des Sammelbandes. „Diese Form von Gewalt ist nicht – wie oft behauptet wird – vom Wesen her an den Islam gebunden und auch nicht ausschließlich ein Problem der Bevölkerung mit türkischem Migrationshintergrund", so Kues weiter.
„Grund sind vielmehr patriarchale Strukturen. Wir müssen daher daran arbeiten, die betroffenen Frauen und Männer auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und ihr Selbstbewusstsein zu stärken, damit sie sich zur Wehr setzen können."

Den Sammelband zum Thema „Zwangsverheiratung in Deutschland" hat das Bundesfamilienministerium im Oktober 2006 in Auftrag gegeben, um die oft sehr kontrovers geführte Diskussion um Zwangsverheiratungen zu versachlichen. Der Band wurde vom Deutschen Institut für Menschenrechte konzeptionell erarbeitet und redaktionell betreut. Das Ministerium legt damit die erste Zusammenfassung des Expertenwissens aus Wissenschaft und Praxis zum Thema in Deutschland vor.

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ZWANGSVERHEIRATUNG

Kues: islamischer Religionsunterricht – Schlüssel zur Integration

Kues: islamischer Religionsunterricht – Schlüssel zur Integration

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in NRW erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues, MdB:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt,
dass es leider noch ein weiter Weg bis zur Verwirklichung des islamischen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen ist. Auch wenn ein vernetzter und undurchsichtiger islamischer Dachverband unter bestimmten Voraussetzungen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden kann, fehlt uns nach wie vor ein Ansprechpartner, der
– repräsentativ organisiert
– dauerhaft verlässlich
– auf der Grundlage unserer Verfassung steht.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich nicht um Religionsgemeinschaften, wenn den jeweiligen Dachverbänden Mitgliedsvereine angehören, die religiöse Aufgaben nicht oder nur teilweise erfüllen.

Wir benötigen in der Frage des Religionsunterrichtes einen Partner mit transparenten Strukturen, wenn dieser beim islamischen Bekenntnisunterricht, Mitspracherechte für die Auswahl von Lehrern und Einfluss auf Lehrinhalte haben will.
Wie dem Bundesverwaltungsgericht ist es auch der Union wichtig festzustellen, ob diese Dachverbände auf der Grundlage unserer Verfassung stehen.
Der islamische Religionsunterricht hat Schlüsselbedeutung für die Integration. Der Islam ist für uns eine anerkannte Religion, die wir respektieren.

Wir verstehen das Bedürfnis nach islamischem Religionsunterricht und unterstützen das Anliegen, wenn:
– die Erteilung in deutscher Sprache,
– von in Deutschland ausgebildeten Lehrern und
– die Ausbildung der Lehrer auf wissenschaftlich-pädagogischem Niveau an islamisch-theologischen einzurichtenden Lehrstühlen an deutschen Universitäten erfolgt.
Für gläubige Muslime ist Religion wie für Christen keine Privatsache. Für eine gelingende Integration unter Wahrung der muslimischen Identität ist ein offener Dialog erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen folgende Fragen erlaubt sein und diskutiert werden:

1) Wie steht es um die Auseinandersetzung der eigenen religiösen Gewaltgeschichte?
2) Sind Religion und Gewalt klar voneinander geschieden?
3) Welche Würde wird den aus der eigenen Perspektive gesehenen Andersgläubigen zugebilligt? Wird das Bekenntnis zu einem anderen Glauben gleichberechtigt akzeptiert? Wird die individuelle Religionsfreiheit als unaufgebbares Menschenrecht anerkannt?
5) Wie steht es um die Gleichheit von Mann und Frau?
6) Wie wird die Demokratie wahrgenommen? Welcher Beitrag wird zum Erhalt der freiheitlichen Demokratie und der Rechtsordnung geleistet? Wird die Trennung von Staat und Religion anerkannt? Welchen Stellenwert hat die Glaubenspraxis des Herkunftslandes für die eigene Religionsausübung?
7) Welchen Stellenwert hat die Rechtsordnung des Staates gegenüber der religiösen Ordnung, wie z.B. der Scharia oder den geoffenbarten religiösen Texten? Der Rechtsstaat garantiert das Recht auf Unterschied, aber kein unterschiedliches Recht.

Kues: Religion ist keine reine Privatsache

Kues: Religion ist keine reine Privatsache

Anlässlich des Verbots religiöser Symbole in den öffentlichen Schulen Berlins erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues, MdB:

Deutschland ist kein laizistischer Staat auch wenn Staat und Religion voneinander getrennt sind. Wir leben nach wie vor in einem christlich geprägten Land, in dem Religionsfreiheit ein hoch geschütztes Gut ist.
Religionsfreiheit ist ein grundlegendes unaufgebbares Menschenrecht, an dessen Verwirklichung sich ein Gemeinwesen messen lassen muss. Der Rot-Rote Senat in Berlin betreibt mit dem Einheitsverbot religiöser Symbole Kulturkampf und katapultiert sich damit ins 19. Jahrhundert, in dem er Religion zur Privatsache erklärt.
Für einen Unionspolitiker, der seine Wertegrundlage, seinen Kompass für politische Entscheidungen letztlich im christlichen Glauben verankert weiß, ist eindeutig, dass unser Gemeinwesen ohne gemeinsame Grundlagen ohne gemeinsam anerkannte Grenzen nicht funktionieren kann. Deren Vermittlung liegt außerhalb dessen, was der Verfassungsstaat garantieren kann. Religion ist somit keine Privatsache.
Die christliche Religion hat sich als aktuelle Wirkungsgrundlage für die freiheitliche Demokratie bewährt. Sie hat nicht nur in Deutschland und Europa die Bereitschaft zum Recht, die Kraft zur Freiheit, die Fähigkeit zum Frieden und die Verantwortung für das Gemeinwesen gefördert. Der weit überwiegende Teil freiheitlicher Demokratien gehören zum christlichen Kulturkreis.
Aus diesem Grund kann es dem Staat nicht gleichgültig sein, welche Religionsgemeinschaften er fördert. Vermeintlich tolerante Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften ist ein Irrweg, sei es durch das Einheitsverbot von religiösen Symbolen in öffentlichen Schulen, sei es durch die Aushöhlung des Staatskirchenrechtes, in dem Kriterien für den Status der Körperschaft öffentlichen Rechtes herabgesetzt werden.
In einer pluralen Gesellschaft ist es selbstverständlich, dass nicht nur Christen, sondern auch Bekennende anderer Religionsgemeinschaften zur Wertgrundlage unseres Gemeinwesens beitragen. Respekt und Anerkennung gehören zur Religionsfreiheit in unserem Land dazu. Religiöse Toleranz heißt aber auch das Aushalten und Austragen von Differenzen. Die Unterscheidung zwischen möglicherweise religiös bestimmten Symbolen, wie z.B. dem Kopftuch, und eindeutigen religiösen Symbolen, z.B. dem Kreuz, ist eine Herausforderung, der man sich stellen muss.
Toleranz ist keine Gleichgültigkeit, sondern fordert zur Selbstvergewisserung der eigenen Standpunkte heraus und ermöglicht, gemeinsame Antworten auf grundlegende Fragen zu finden.
Viele muslimische Mitbürger stellen sich die Frage nach dem Respekt gegenüber ihrer Religion in einer christlichen Mehrheitsgesellschaft. Religion ist für sie genauso wenig wie für Christen eine Privatsache. Religiöse Fragen sind essentiell, gerade wenn wir über Integration reden und damit über die Verständigung auf unsere gesellschaftlichen Grundwerte.
Im Dialog mit religiösen Muslimen müssen folgende Fragen erlaubt sein.
Auch das Christentum hat in vielen dieser Fragen eine lange schwierige Geschichte hinter sich, bevor es sich dazu eindeutig verhalten konnte.
Wie der Islam als Religionsgemeinschaft zu folgenden Fragen steht, bedarf der Klärung:
Wie steht es um die Auseinandersetzung der eigenen religiösen Gewaltgeschichte?
Sind Religion und Gewalt klar voneinander geschieden? Zum Grundkonsens des friedlichen Zusammenlebens gehört es, dass keine Religion das Recht zur Gewalt hat.