Kues und Connemann: „Chance für ältere Langzeitarbeitslose"

Berlin. " Der Landkreis Emsland ist als eine von deutschlandweit 62 Regionen vom Bundeswirtschaftsministerium ausgewählt worden, um mit einer Förderung in Millionenhöhe ein Modellvorhaben zur Integration von Hartz IV-Empfängern auf den Arbeitsmarkt zu starten. Die CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann (Leer) und Dr. Hermann Kues (Lingen) bezeichnen das Projekt als „Chance für ältere Langzeitarbeitslose" und loben die hervorragende Bewerbung der Kreisverwaltung.

Geplant ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Nachwachsende Rohstoffe in Werlte. Hier sollen ältere Langzeitarbeitslose an der Sanierung eines ehemaligen Kasernengebäudes der Bundeswehr nach energiesparenden Kriterien mitwirken und nach einer intensiven Schulung dort heimische Hauseigentümer beraten. Dabei geht es etwa um den Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie Wärme und Strom aus Biomasse. Daneben sollen zusammen mit dem Gesundheitszentrum in Papenburg stärker gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Region angeboten werden. Dabei geht es unter anderem um Stressabbau, betriebliche Gesundheitsförderung, gesunde Ernährung und Fitness im Alter. Mit dem Projekt soll noch in diesem Jahr begonnen werden.

Die Bundestagsabgeordneten sehen in dem Konzept eine neue Perspektive für bis zu 200 ältere Langzeitarbeitslose. Der Themenbereich nachwachsende Rohstoffe eigne sich besonders, weil er erhebliches Zukunftspotential beinhalte, auf vorhandene Strukturen in der Region aufbaue und beispielgebend für andere Bereiche sei. Beide Abgeordnete hatten sich deshalb in einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister für eine Berücksichtigung des Emslandes stark gemacht. Zuletzt war auch Landrat Hermann Bröring selbst in Berlin vorstellig geworden.

Kues: Aussiedler Bereicherung für die Gesellschaft

Berlin/Meppen. Zum Tag der Russlanddeutschen am 28.August 2005 betont der Lingener Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues die große Leistung der Integration der Aussiedler im Emsland.

„Insgesamt wird bereits viel getan, um den Zugezogenen die Eingewöhnung ins neue Leben zu erleichtern", so der Abgeordnete. Im Emsland leben etwa 20.000 Aussiedler, davon sind 984 Personen in den letzten drei Jahren zugezogen.
Zwischen Ems und Vechte verläuft die Integration der Aussiedler nach Einschätzung des Abgeordneten insgesamt positiv. Wenn Schwierigkeiten auftreten, lägen diese oft auch bei den Einheimischen, die die neuen Nachbarn zum Teil mit Misstrauen und Vorurteilen begegnen würden. Dies mache es für die Aussiedler nicht gerade einfach. Dabei sei der größte Teil von ihnen, so Kues, eine große kulturelle Bereicherung für unsere Gesellschaft. Sie gelten als sehr fleißig und werden auf dem hiesigen Arbeitsmarkt gerne genommen.
„Leider prägt häufig Unkenntnis und wenig Verständnis um die Geschichte der Deutschen in der Sowjetunion den Umgang mit den zugezogenen Landsleuten", vermerkt der Christdemokrat. So beschloss die Sowjetunion am 28. August 1941, hunderttausende Deutschstämmige aus ihren Heimatdörfern und „städten, etwa in die Regionen Sibiriens, zu verbannen.
Der Unionspolitiker warnt davor, die zurück gehenden Spätaussiedlerzahlen dazu zu nutzen, sich aus der Aussiedlerförderung zu verabschieden. „Die möglicherweise frei werdenden Mittel müssen im Gegenteil zur Intensivierung der Sprachkurse eingesetzt werden", so Kues.

Kues: Aussiedler Bereicherung für die Gesellschaft

Berlin/Meppen. Zum Tag der Russlanddeutschen am 28.August 2005 betont der Lingener Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues die große Leistung der Integration der Aussiedler im Emsland.

„Insgesamt wird bereits viel getan, um den Zugezogenen die Eingewöhnung ins neue Leben zu erleichtern", so der Abgeordnete. Im Emsland leben etwa 20.000 Aussiedler, davon sind 984 Personen in den letzten drei Jahren zugezogen.
Zwischen Ems und Vechte verläuft die Integration der Aussiedler nach Einschätzung des Abgeordneten insgesamt positiv. Wenn Schwierigkeiten auftreten, lägen diese oft auch bei den Einheimischen, die die neuen Nachbarn zum Teil mit Misstrauen und Vorurteilen begegnen würden. Dies mache es für die Aussiedler nicht gerade einfach. Dabei sei der größte Teil von ihnen, so Kues, eine große kulturelle Bereicherung für unsere Gesellschaft. Sie gelten als sehr fleißig und werden auf dem hiesigen Arbeitsmarkt gerne genommen.
„Leider prägt häufig Unkenntnis und wenig Verständnis um die Geschichte der Deutschen in der Sowjetunion den Umgang mit den zugezogenen Landsleuten", vermerkt der Christdemokrat. So beschloss die Sowjetunion am 28. August 1941, hunderttausende Deutschstämmige aus ihren Heimatdörfern und „städten, etwa in die Regionen Sibiriens, zu verbannen.
Der Unionspolitiker warnt davor, die zurück gehenden Spätaussiedlerzahlen dazu zu nutzen, sich aus der Aussiedlerförderung zu verabschieden. „Die möglicherweise frei werdenden Mittel müssen im Gegenteil zur Intensivierung der Sprachkurse eingesetzt werden", so Kues.

Kues: islamischer Religionsunterricht – Schlüssel zur Integration

Kues: islamischer Religionsunterricht – Schlüssel zur Integration

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in NRW erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues, MdB:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt,
dass es leider noch ein weiter Weg bis zur Verwirklichung des islamischen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen ist. Auch wenn ein vernetzter und undurchsichtiger islamischer Dachverband unter bestimmten Voraussetzungen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden kann, fehlt uns nach wie vor ein Ansprechpartner, der
– repräsentativ organisiert
– dauerhaft verlässlich
– auf der Grundlage unserer Verfassung steht.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich nicht um Religionsgemeinschaften, wenn den jeweiligen Dachverbänden Mitgliedsvereine angehören, die religiöse Aufgaben nicht oder nur teilweise erfüllen.

Wir benötigen in der Frage des Religionsunterrichtes einen Partner mit transparenten Strukturen, wenn dieser beim islamischen Bekenntnisunterricht, Mitspracherechte für die Auswahl von Lehrern und Einfluss auf Lehrinhalte haben will.
Wie dem Bundesverwaltungsgericht ist es auch der Union wichtig festzustellen, ob diese Dachverbände auf der Grundlage unserer Verfassung stehen.
Der islamische Religionsunterricht hat Schlüsselbedeutung für die Integration. Der Islam ist für uns eine anerkannte Religion, die wir respektieren.

Wir verstehen das Bedürfnis nach islamischem Religionsunterricht und unterstützen das Anliegen, wenn:
– die Erteilung in deutscher Sprache,
– von in Deutschland ausgebildeten Lehrern und
– die Ausbildung der Lehrer auf wissenschaftlich-pädagogischem Niveau an islamisch-theologischen einzurichtenden Lehrstühlen an deutschen Universitäten erfolgt.
Für gläubige Muslime ist Religion wie für Christen keine Privatsache. Für eine gelingende Integration unter Wahrung der muslimischen Identität ist ein offener Dialog erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen folgende Fragen erlaubt sein und diskutiert werden:

1) Wie steht es um die Auseinandersetzung der eigenen religiösen GewaltgeschichteÄ
2) Sind Religion und Gewalt klar voneinander geschiedenÄ
3) Welche Würde wird den aus der eigenen Perspektive gesehenen Andersgläubigen zugebilligtÄ Wird das Bekenntnis zu einem anderen Glauben gleichberechtigt akzeptiertÄ Wird die individuelle Religionsfreiheit als unaufgebbares Menschenrecht anerkanntÄ
5) Wie steht es um die Gleichheit von Mann und FrauÄ
6) Wie wird die Demokratie wahrgenommenÄ Welcher Beitrag wird zum Erhalt der freiheitlichen Demokratie und der Rechtsordnung geleistetÄ Wird die Trennung von Staat und Religion anerkanntÄ Welchen Stellenwert hat die Glaubenspraxis des Herkunftslandes für die eigene ReligionsausübungÄ
7) Welchen Stellenwert hat die Rechtsordnung des Staates gegenüber der religiösen Ordnung, wie z.B. der Scharia oder den geoffenbarten religiösen TextenÄ Der Rechtsstaat garantiert das Recht auf Unterschied, aber kein unterschiedliches Recht.