Keine Willkür bei Mutter-Kind- Kuren

Krankenkassen müssen Recht umsetzen

Der CDU- Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues macht sich dafür stark, dass Mutter- Kind- Kuren nicht länger aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den Krankenkassen abgelehnt werden.  Am Rande eines Gesprächs mit Vertretern des Müttergenesungswerks in Berlin sagte Kues: „Es kann nicht sein, dass Anträge mit teilweise rechtswidrigen Argumenten zurückgewiesen werden und so der Anschein von Willkür entsteht“. Als Beispiel nannte er das häufig angeführte Argument, ambulante Maßnahmen seien noch nicht ausreichend ausgeschöpft, um eine Kur zu verschreiben. Wenn 60 Prozent der Ablehnungen in Widerspruchsverfahren aufgehoben werden müssen, zeige das, dass etwas nicht stimme.

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Dauerhafte Familientrennung vermeiden

Härtefallregelung für Spätaussiedler

„Ehegatten und Kinder von in Deutschland lebenden Spätaussiedlern sollen zukünftig über eine neue Härtefallregelung zu ihren Verwandten nachziehen dürfen. Dadurch werden dauerhafte Familientrennungen vermieden.“, so der CDU- Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues anlässlich der ersten Lesung der neunten Novelle des Bundesvertriebenengesetzes im Deutschen Bundestag. Allein im Emsland leben etwa 22500 Aussiedler. Weitere in der Grafschaft Bentheim. Es sei eine Belastung für die Spätaussiedler, die sich ansonsten gut bei uns eingelebt hätten, wenn ihre Ehegatten oder Kinder noch im ehemaligen GUS-Raum lebten, so Kues. „Sie müssen die  Aufnahmevoraussetzungen nach dem Bundesvertriebenenrecht erfüllen. Dann können sie nachträglich in den Aufnahmebescheid ihrer bei uns lebenden Verwandten einbezogen werden“, so Kues weiter. Dies sei eine große Erleichterung für die Familien.