Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf

Spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. Die Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt dabei unangetastet: Die Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich abgesenkt. Damit geben wir gesunkene Anlagenpreise an die Stromkunden weiter und verhindern übermäßige Renditen bei Investoren. Wir sorgen für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet. Folgende Änderungen haben die Fraktionen vereinbart:Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert.

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Solar- Förderung wird mit Augenmaß angepasst

„Es ist ein Gebot der Vernunft, zukünftig stärker auf erneuerbare Energien zu setzen. Solarstrom hat hier neben Windenergie und anderen Energieträgern ein hohes Zukunftspotential. Mittelfristig soll 80 Prozent des Stroms aus erneuerbarer Energie bestehen. Durch die Förderung der erneuerbaren Energien entstanden dem Stromverbrauchen im vergangenen Jahr allerdings auch Kosten von 12,4 Milliarden Euro. Der Anteil der Photovoltaik an der EEG-Förderung liegt bei 55 Prozent, hingegen Solarstrom lediglich zwölf Prozent zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beiträgt. Vor dem Hintergrund der hohen Förderung ist es deshalb auch ein Gebot der Vernunft, die Vergabe der Fördermittel mit dem Marktpreis zu verknüpfen. Die Kürzung um 20 bis 30 Prozent je Anlage geschieht mit Augenmaß. Schließlich sind die Preise für Solarmodule in den vergangenen Jahren enorm gefallen, allein im vergangenen Jahr gab es 30 Prozent Kostensenkung.

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Kein Zeitdruck und kein Risiko beim Fracking

Kues spricht mit Röttgen über Gasbohrung in Lünne

Am Rande der Kabinettssitzung im Kanzleramt hat der CDU- Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues mit Bundesumweltminister Röttgen über das Thema Fracking gesprochen und auf die Probebohrung in Lünne hingewiesen. „Wir sind uns einig, dass man im Rahmen der Energiewende auch für neue Formen Energiegewinnung offen sein muss. Es ist aber kein Zeitdruck vorhanden und die Risiken müssen sorgfältig geprüft werden“, so Kues. (mehr …)