Sonderkündigungsrecht für Kabelkunden

Meldung vom 9. Dezember 2009

Verträge mit langen Laufzeiten bei Umzug problematisch
Kabelverträge für Fernsehempfang oder das Internet laufen häufig über zwei Jahre. Der Kunde hat also kaum die Wahl, auf flexiblere Angebote zurück zu greifen. Problematisch wird das, wenn jemand umzieht und seinen Vertrag vorzeitig kündigen will, etwa weil es in der neuen Wohnung keine Möglichkeit für einen Kabelanschluss gibt oder man als Paar zusammen zieht und nur noch einen gemeinsamen Anschluss benötigt. Hier pochen die Kabelanbieter auf Vertragserfüllung. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues fordert: „Ein Sonderkündigungsrecht für Kabelkunden ist in einer solchen Situation notwendig“. Kues ist von Betroffenen aus der Region angesprochen worden und hat sich daraufhin an das Verbraucherschutzministerium gewandt. „Das Ministerium hat zugesagt, ein gesetzliche Regelung für diesen Fall zu erörtern“, zitiert Kues aus einem Antwortbrief der zuständigen Staatssekretärin Julia Klöckner. Das Problem sei deutschlandweit bekannt. Es herrsche ein Ungleichgewicht zu Ungunsten der Verbraucher und es sei fraglich, ob die derzeitige Praxis sachgerecht sei, so Klöckner weiter. „Man kann vor Vertragsabschluss nicht immer zwei Jahre vorhersehen, wie sich die Lebensverhältnisse ändern“, stimmt Kues zu. Ein Sonderkündigungsrecht könne die Position der Verbraucher stärken.




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