Pfingstlicher Ungeist aus Belgien
Zur Entscheidung des belgischen Parlaments, die aktive Sterbehilfe zuzulassen, erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Die knappe Entscheidung des belgischen Parlaments für die aktive Sterbehilfe gegen die Stimmen der dortigen Christdemokraten ist Angesichts der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen ein Recht auf Sterben ein weiterer, bedenkliche Schritt hin zu einem lebensfeindlichen Klima in Europa.
Bedenklich stimmt auch die Begründung der Befürworter in Belgien, die im Namen von „Pluralismus und Multikulturalität" auch Grundwerte zur persönlichen Verfügungsmasse machen. Die Erlaubnis, den Sterbewunsch des Patienten auch von Dritten aufzeichnen zu lassen, wird den Druck auf Sterbenskranke steigen lassen.
Die ausdrückliche Einbeziehung von psychisch Kranken demaskiert die von den Befürwortern angeführte Autonomie des Patienten als vorgeschobenes Argument, denn hier kann von einer freien Entscheidung des Patienten wohl nicht mehr die Rede sein.
Es ist deshalb wichtig und notwendig, daß wir in Deutschland mit guten Begründungen das Rechtsverständnis auf europäischer Ebene mitprägen.
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