Kues: Zeugung zum Zwecke der Zellspende ist Lebensmißbrauch

Der Vorgang in Großbritannien zeigt, daß das Thema PID einer sehr sorgfältigen, an unseren Grundwerten orientierten Diskussion bedarf. Er wirft zwei drängende Fragen auf:
1. Ist es zulässig, Kinder nur zu dem Zwecke zu zeugen, daß sie später vor allem als Zellspender zur Heilung von Krankheiten anderer Menschen verwendet werden können?
2. Jede Selektion bedeutet die Tötung überzähliger Embryonen. Kann das Töten um des Heilens willen im Einzelfall akzeptiert werden?
Die Beantwortung dieser Fragen darf nur auf der Grundlage unseres Werte-Kanons erfolgen, bei dem das Lebensrecht und die Würde des Menschen an erster Stelle steht. Ein Lebensrecht nach genetischer Auswahl oder Nützlichkeitserwägungen widerspricht eklatant der Würde des Menschen.
Es stellt sich im übrigen noch eine weitere Frage: Wie werden solche Kinder eines Tages seelisch damit fertig werden, daß sie nur deshalb auf der Welt sind, weil sie als Zellspender für einen anderen Menschen dienen sollten? Es ist dem Kind gegenüber unverantwortlich, es diesem Druck auszusetzen, und es ist letztlich Lebensmißbrauch.



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