Kues: Künftig wieder Anspruch auf Mutter- Kind-Kuren

Gesundheitsreform bringt Verbesserungen für FamilienLingen/Berlin. Mutter-Vater-Kind-Kuren können von den Krankenkassen künftig nicht mehr abgelehnt werden. Dies teilt der Lingener Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues mit. Im Rahmen der von der Koalition vereinbarten Gesundheitsreform werden diese Leistungen von einer Ermessens- zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen verändert.

Kues " auch Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium- begrüßt die Entscheidung: "Es hat viele Hinweise von betroffenen Müttern und Vätern, auch aus unserer Region, gegeben, dass das bisherige Genehmigungsverfahren nicht funktioniert". In den letzten Jahren sei es, so Kues, zu einem dramatischen Rückgang der Genehmigungen von Mutter-Kind-Kuren bei den Krankenkassen gekommen. 35 Prozent der Anträge seien abgelehnt worden. Allerdings erwiesen sich viele dieser Ablehnungen dann im Widerspruchsverfahren als unbegründet. "Für Mütter und Väter ergaben sich so erhebliche Hürden und zusätzliche Belastungen, bis hin zu Widerspruchs- und Klageverfahren", beklagt der Abgeordnete.
Hintergrund: Die Genehmigung für diese Maßnahmen liegt seit 2002 bei den gesetzlichen Krankenkassen. "Es ist bedauerlich, dass diese aktuelle Entscheidung auch eine Reaktion auf die rigorose Genehmigungsverfahren der Krankenkassen ist", so Kues. Im Rahmen der Gesundheitsreform werden Vater-Mutter-Kind-Leistungen daher, von einer Ermessens- zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen geändert, erläutert der CDU-Politiker.
Die Gesundheitsreform erhalte darüber hinaus auch Verbesserungen für ältere und pflegebedürftige Menschen. Künftig gibt es einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Sie kann wohnortnah oder durch mobile Reha-Teams durchgeführt werden. Schwerstkranke erhalten in Zukunft spezialisierte Betreuung (Palliativversorgung) in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld.



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