Kues: Jäger und Schützen können aufatmen

Passbild Kues: Jäger und Schützen können aufatmen

SPD schwenkt bei Waffenrechtsnovelle auf Unions-Kurs ein.

Berlin/Lingen.-„Das katastrophale Ergebnis der Anhörung der Sachverständigen zum Waffenrecht am 21. März 2002 im Bundestag hat offensichtlich die Bundesregierung beim Waffenrecht endlich zur Vernunft gebracht", so der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues. Damit hätten sich die vielfältigen Proteste von Kreissportbünden, Kreisschützenverbänden und Jägerschaften in den letzten Monaten gelohnt. Auch viele Einzelzuschriften hätten ihn wegen der diskrimminierenden Bestimmungen, die im neuen Waffen-rechtsgesetz stehen sollten, erreicht.

Der auf Drängen der Union jetzt vorgelegte Änderungsantrag berück-sichtige viele gravierende Punkte.Allerdings sei das vorgelegte Regelungswerk zum immer noch kompliziert und für den Anwender vielfach unverständlich. Das Ziel, ein transparentes und zeitgemäßes bürgerfreundliches Gesetz zu schaffen, werde nach wie vor verfehlt.
Immerhin würden jetzt aber einige der gravierendsten Belastungen für die legalen Waffenbesitzer ausgeräumt, so der Unionspolitiker. So werde u.a. den immer wieder vorgetragenen Forderungen der Betroffenen auf Verzicht der Meldepflicht der Vereine für die inaktiven Sport-schützen und die ständige Prüfung des Bedürfnisses für alle im Besitz von Sportschützen befindlichen Schusswaffen entsprochen. Auch die nicht zu akzeptierenden Aufbewahrungspflichten würden vernünftiger-weise verändert.
Offensichtlich aus ideologischen Gründen solle jedoch an der Ab-schaffung des sog. Erbenprivilegs festgehalten werden, bemängelt Kues. Da auch dies keinerlei sicherheitspolitische Relevanz habe, werde er sich in diesem Punkt weiter für die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer einsetzen.
Ohne den nachhaltigen Einsatz der CDU/CSU-Fraktion und ohne die massive Unterstützung der heimischen Jäger und Schützen wären die legalen Waffenbesitzer unnötig und ohne positive Wirkung für die innere Sicherheit belastet worden. Darüber hinaus wäre ein unver-hältnismäßiger Verwaltungsaufwand mit unsinnigen Kosten für Be-troffene, Länder und Gemeinden eingeführt worden.
Er, Kues, gehe davon aus, dass es im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch gelingen werde, weitere Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen.
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