Kues: islamischer Religionsunterricht – Schlüssel zur Integration

Kues: islamischer Religionsunterricht – Schlüssel zur Integration

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in NRW erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues, MdB:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt,
dass es leider noch ein weiter Weg bis zur Verwirklichung des islamischen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen ist. Auch wenn ein vernetzter und undurchsichtiger islamischer Dachverband unter bestimmten Voraussetzungen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden kann, fehlt uns nach wie vor ein Ansprechpartner, der
– repräsentativ organisiert
– dauerhaft verlässlich
– auf der Grundlage unserer Verfassung steht.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich nicht um Religionsgemeinschaften, wenn den jeweiligen Dachverbänden Mitgliedsvereine angehören, die religiöse Aufgaben nicht oder nur teilweise erfüllen.

Wir benötigen in der Frage des Religionsunterrichtes einen Partner mit transparenten Strukturen, wenn dieser beim islamischen Bekenntnisunterricht, Mitspracherechte für die Auswahl von Lehrern und Einfluss auf Lehrinhalte haben will.
Wie dem Bundesverwaltungsgericht ist es auch der Union wichtig festzustellen, ob diese Dachverbände auf der Grundlage unserer Verfassung stehen.
Der islamische Religionsunterricht hat Schlüsselbedeutung für die Integration. Der Islam ist für uns eine anerkannte Religion, die wir respektieren.

Wir verstehen das Bedürfnis nach islamischem Religionsunterricht und unterstützen das Anliegen, wenn:
– die Erteilung in deutscher Sprache,
– von in Deutschland ausgebildeten Lehrern und
– die Ausbildung der Lehrer auf wissenschaftlich-pädagogischem Niveau an islamisch-theologischen einzurichtenden Lehrstühlen an deutschen Universitäten erfolgt.
Für gläubige Muslime ist Religion wie für Christen keine Privatsache. Für eine gelingende Integration unter Wahrung der muslimischen Identität ist ein offener Dialog erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen folgende Fragen erlaubt sein und diskutiert werden:

1) Wie steht es um die Auseinandersetzung der eigenen religiösen Gewaltgeschichte?
2) Sind Religion und Gewalt klar voneinander geschieden?
3) Welche Würde wird den aus der eigenen Perspektive gesehenen Andersgläubigen zugebilligt? Wird das Bekenntnis zu einem anderen Glauben gleichberechtigt akzeptiert? Wird die individuelle Religionsfreiheit als unaufgebbares Menschenrecht anerkannt?
5) Wie steht es um die Gleichheit von Mann und Frau?
6) Wie wird die Demokratie wahrgenommen? Welcher Beitrag wird zum Erhalt der freiheitlichen Demokratie und der Rechtsordnung geleistet? Wird die Trennung von Staat und Religion anerkannt? Welchen Stellenwert hat die Glaubenspraxis des Herkunftslandes für die eigene Religionsausübung?
7) Welchen Stellenwert hat die Rechtsordnung des Staates gegenüber der religiösen Ordnung, wie z.B. der Scharia oder den geoffenbarten religiösen Texten? Der Rechtsstaat garantiert das Recht auf Unterschied, aber kein unterschiedliches Recht.