Kues: Fahrgastrechte bei Zugverspätungen stärken
Kues: Fahrgastrechte bei Zugverspätungen stärken
Direkte Entschädigungen statt Gutscheinlösungen
Berlin/Lingen. Während der Reiseverkehr in Deutschland rollt, beraten Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion über eine Ausweitung der Fahrgastrechte bei Zugverspätungen. Für den hiesigen Bundestagsabgeordneten Dr. Hermann Kues ist klar: Kundenrechte bei Bahnfahrten sollten klarer geregelt werden.
"Kein anderer Rechtsbereich, der eine so große Anzahl von Menschen betrifft, ist so ungenügend und lückenhaft geregelt, wie der der Fahrgastrechte", vermerkt der CDU-Politiker. Für ihn, Kues, sei es unverständlich, warum Kunden für eine mangelhafte Leistung eines verspäteten oder ausgefallenen Zuges den vollen Preis zahlen müssten oder nicht von der Reise zurücktreten könnten.
Der Abgeordnete begrüßt daher die momentan laufenden Gespräche für mehr Verbraucherschutz bei Bahnfahrten. "Die derzeitige DB-Kundencharta klingt zwar schön, aber der Fahrgast hat kein Anrecht darauf, dass Verspätungen seiner Reisekette addiert werden" beklagt Kues. Auf Unverständnis stoße bei ihm daher auch der aktuelle Vorschlag der Bahn, Entschädigungen erst ab einer Stunde zahlen zu wollen. Nach seiner, Kues, Ansicht stelle auch eine Fahrt mit 55-minütiger Verspätung bereits eine mangelhafte Dienstleistung dar.
Schließlich müsste die derzeitige Regelung der Entschädigung mit Gutscheinkarten erleichtert werden, fordert der Christdemokrat. Es sollte auch möglich sein, den Gutscheinwert in Geld zurückgeben zu können, statt bei Verspätungen auf eine Gutscheinkarte im Zug warten zu müssen, diese dann anschließend an einem (nicht selten überfüllten) Schalter in einen Gutschein umzuschreiben lassen und innerhalb einer Zeit einlösen zu müssen.
