Kues beklagt Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Landwirtschaft

Durch die neue Regelung fallen alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) und mehr als zwei GV pro Hektar unter das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG). Dies bedeutet, dass viele Betriebe neuerdings dem BImschG unterliegen und mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand zu rechnen haben.
Wie beispielsweise das Landvolk aus der Grafschaft Bentheim und dem Emsland in einem Gespräch mit Kues mitteilte, sei der Mehraufwand mit hohen Kosten verbunden. So könne die ganze Genehmigungsprozedur bis zu 15 Tausend DM pro Hof kosten. „Gerade für Landwirte, die keine Nachfolger haben und ihren Hof in vier oder fünf Jahren sowieso schließen, ist das extrem ärgerlich und völlig überflüssig", so der Hauptgeschäftsführer des Landvolkes, Hubert Eilting.
Da die EU- Richtlinien nicht eins zu eins umgesetzt, sondern in Deutschland noch verschärft worden seien, bestehe außerdem die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU zu Ungunsten der deutschen Agrarwirtschaft. Dafür habe er, Kues, kein Verständnis. Da nur in Deutschland die Richtlinien so scharf ausgelegt werden, werden diese Produkte im Gegensatz zu denen aus dem europäischen Ausland zwangsläufig teurer.
Viele Landwirte hätten deshalb die Sorge, dass die Verbraucher z.B. lieber Eier aus den Niederlanden kaufen würden und sie selbst auf ihren Produkten sitzen bleiben könnten.
Die rotgrüne Bundesregierung habe mit dieser Regelung nicht, wie von Frau Künast behauptet, eine Großtat für Umweltschutz und Landwirtschaft vollbracht, sondern ein weiters Mal bewiesen, dass sie die Probleme der Landwirtschaft nicht ernst nehme, so Kues.