Klares Votum des Petitionsausschusses reicht nicht

Verteidigungsministerium soll prüfen, ob und wann Range geschlossen wird

„Die Entscheidung des Petitionsausschusses, die Petition zur Schließung der Nordhorn- Range  an das Verteidigungsministerium zu überweisen, ist ein Fortschritt. Die Lärmbelästigung soll weiter auf ein Minimum reduziert werden. Dem Ministerium werden sechs Monate Zeit gegeben, um zu prüfen, ob und wann der Übungsbetrieb auf der Range ganz aufgegeben werden kann. Außerdem soll die Regierung die Petition in die Überlegungen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gesamtsituation mit einbeziehen. Das ist ein klares Votum, aber noch nicht ausreichend. Entscheidend ist am Ende das Ergebnis des Prozesses: Die Range muss geschlossen werden. Anstatt dies zu unterstützen und anzuerkennen reibt sich die SPD im Petitionsausschuss an formellen Scheinargumenten auf. Sie argumentiert typisch für eine Oppositionspartei. Das ist in Bezug auf die Range nicht neu.

Sie hat immer alles versprochen, und wenn sie an der Regierung war nicht umgesetzt. Die Empfehlung wird auf der dritthöchsten möglichen Stufe „als Material“ an das Ministerium überwiesen. Viele Petitionen werden niedriger eingestuft. Dadurch macht der Ausschuss  deutlich, dass mit der Nordhorn Range etwas geschehen muss. Er verlangt einen Bericht der Regierung darüber, wie sie es angehen will. Ich hoffe, dass es eine Lösung im Rahmen eines gesamteuropäischen Übungskonzeptes gibt. Es ist aber auch klar, solange wir eine Luftwaffe haben, muss diese auch üben. Hier sollte man den Menschen keinen Sand in die Augen streuen. Die Behauptung des SPD- Abgeordneten Schwanholz, dass mögliche Abstürze auf das Kernkraftwerk oder Seveso II nicht ins Gewicht fallen, ist ein persönliche Einschätzung, die nicht der Begründung der Ausschussempfehlung entspricht. Beide Punkte werden angesprochen.  Im Hinblick auf das Kernkraftwerk wird festgestellt, dass es mit Robustheitslevel 2 die höchstmögliche Stufe in Bezug auf Militärmaschinen vorweist. Gleichzeitig sei ein völlig risikofreier Zustand nicht erreichbar. Im Vergleich zum Fall Wittstock muss man berücksichtigen, dass es zwar auch um einen Übungsplatz ging, aber der Fall insofern anders lag, dass es bei Wittstock im Gegensatz zur Nordhorn Range Gerichtsurteile gegen einen Übungsbetrieb gab.“