Keine Willkür bei Mutter-Kind- Kuren

Krankenkassen müssen Recht umsetzen

Der CDU- Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues macht sich dafür stark, dass Mutter- Kind- Kuren nicht länger aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den Krankenkassen abgelehnt werden.  Am Rande eines Gesprächs mit Vertretern des Müttergenesungswerks in Berlin sagte Kues: „Es kann nicht sein, dass Anträge mit teilweise rechtswidrigen Argumenten zurückgewiesen werden und so der Anschein von Willkür entsteht“. Als Beispiel nannte er das häufig angeführte Argument, ambulante Maßnahmen seien noch nicht ausreichend ausgeschöpft, um eine Kur zu verschreiben. Wenn 60 Prozent der Ablehnungen in Widerspruchsverfahren aufgehoben werden müssen, zeige das, dass etwas nicht stimme.

„Ich fordere die Krankenkassen nachdrücklich auf, die rechtlichen Anforderung zukünftig umzusetzen und transparente Entscheidungen zu fällen“, so Kues. Auch die Vertreter in den Kassengremien und die Verantwortlichen auf Landesebene seien gefordert, sich dafür einzusetzen.