Frieden stiftendes Wirken der Religionen stärken

Kues: Frieden stiftendes Wirken der Religionen stärken

Zu den geplanten Änderungen im Vereinsrecht hinsichtlich des sogenannten Religionsprivilegs erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Hermann Kues, MdB:

Das vom Grundgesetz garantierte Grundrecht auf Religionsfreiheit darf nicht zum Religionsmißbrauch führen.
Wenn unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit genau die Verfassung, die dies garantiert, verletzt wird, verkehrt sich dieses Grundrecht in sein Gegenteil.

Es ist deshalb im Sinne aller Religionen richtig, wenn das Vereinsgesetz und gegebenenfalls weitere Gesetze so verändert werden, daß dem Staat bei der Prävention und der Verfolgung von terroristischen Aktivitäten nicht die Hände gebunden sind.

Keine der Weltreligionen deckt Gewalt gegen Andersgläubige, schon gar nicht gegen Unbeteiligte. Deshalb wäre es falsch, den Islam jetzt pauschal in die Ecke von Gewalttätern zu stellen.
Alle Religionen müssen gemeinsam für Gewaltfreiheit bei der Lösung von Konflikten eintreten und diejenigen Gruppen zurückdrängen, die unter dem Deckmantel der jeweiligen Religion der Gewalt Vorschub leisten. Dies darf auf keinen Fall allein am Islam festgemacht werden, sondern gilt ebenso für beispielsweise die Christen in Nordirland oder für andere Krisenherde in der Welt.

Die überfüllten Gotteshäuser in aller Welt, die in diesen Tagen die Opfer beklagen, zeigen nicht zuletzt, daß den Menschen die Frieden stiftende Wirkung der Religionen durchaus bewußt ist. Diese sollte gestärkt und unterstützt werden. Es ist deshalb wichtig, daß die Kirchen in der gesellschaftlichen Mitte verankert bleiben. Sie sind zugleich Auftrag an deren Oberhäupter strikt in diesem Sinne zu wirken.