Feuerwehrführerschein – Sonderregelung

Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen einfacher erwerben

„Der Weg für eine Sonderregelung zum Erwerb des so genannten Feuerwehrführerscheins für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist frei“, dies teilt der CDU- Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Kues anlässlich eines aktuellen Kabinettsbeschlusses mit. Feuerwehren, Rettungsdienste oder THW können nach in Kraft treten der Regelung eine interne Einweisung und eine organisationsinterne Prüfung durchführen. Damit greife man vielen Ehrenamtlichen konkret unter die Arme, so Kues. Hintergrund sei, dass seit 1999 mit der Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen braucht man eine Fahrerlaubnis der Klasse C1. Viele Einsatzfahrzeuge fallen in diese Klasse. Die jetzt beschlossene Sonderregelung soll den Ehrenamtlichen finanziellen und bürokratischen Aufwand ersparen, und so ihren Einsatz unterstützen. Die Ermächtigung, die benötigten Sondergenehmigungen auszustellen, werde auf die Landesregierungen übertragen. So könne passgenau reagiert werden. Die neue Regelung sei eine weitere Verbesserung gegenüber dem bereits 2009 eingeführten Feuerwehrführerschein bis 4,75 Tonnen. „Mit dem damaligen Koalitionspartner war nicht mehr drin. Jetzt legen wir nach“, so Kues. Unter anderem schließe die Fahrberechtigung auch Anhänger mit ein, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns eingehalten werde.

Etwas Geduld brauchen die Betroffenen aber noch. Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf erstmalig im kommenden Februar behandeln. Im März folge die Beratung im Bundestag. „Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz noch im späten Frühjahr 2011in Kraft treten kann“, so Kues.